Wie die Vorinstanz festgestellt hat, hat der Beklagte am 14. Dezember 2018 ausgeführt, dass das Holz abgedeckt werde, sodass keine Feuchtigkeit mehr drankomme, und dass er die Mängel dem Dachdecker mehrfach mitgeteilt habe. Zudem versicherte der Beklagte, dass alles vom Dachdecker erledigt werde. Am 18. Dezember 2018 schrieb der Beklagte, «ich werde heute oder morgen eine Baukontrolle in S. machen! Ob alles so ist, wie ich es möchte». In der E-Mail vom 12. Juli 2019 schrieb der Beklagte unter Bezugnahme auf die bestehenden Mängel an der Fassade und am Dach mit Verweis auf «F.»: