3.4. 3.4.1. Zu prüfen ist zunächst, ob ein natürlicher Konsens bestand, wonach der Vertrag zwischen dem Kläger und dem Beklagten lediglich die Organisation, Planung und Leitung der Dachrenovation, nicht aber die Ausführung der Dachsanierung erfasst bzw. Vertragspartner betreffend Ausführung der Dachsanierung der Kläger und die D. waren. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um eine Tatfrage handelt (vgl. Urteil des Bundesgerichts 4A_659/2017 vom 18. Mai 2018 E. 4.1), hinsichtlich der die Prüfungskognition des Obergerichts beschränkt ist (vgl. vorne E. 1.2).