2. 2.1. Die Gerichtskosten bestehen aus: a) der Entscheidgebühr von Fr. 1'552.75 b) den Kosten der Beweisführung von Fr. 154.40 Total Fr. 1'707.15 Die Gerichtskosten von Fr. 1'707.15 werden dem Beklagten auferlegt. Sie werden mit dem Vorschuss des Klägers von Fr. 1'600.00 verrechnet, so dass der Beklagte dem Kläger Fr. 1'600.00 direkt zu ersetzen und dem Gericht Fr. 107.15 nachzubezahlen hat. 2.2. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Kosten des Schlichtungsverfahrens von Fr. 300.00 zu ersetzen.