1.5. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 13. Januar 2021 wurden die Zeugen E. und F. sowie die Parteien befragt. Im Anschluss daran hielten die Parteien ihre Schlussplädoyers. 1.6. Mit Entscheid vom 13. Januar 2021 erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen: 1. In Gutheissung der Klage wird der Beklagte verpflichtet, dem Kläger den Betrag von Fr. 5'934.25 nebst Zins zu 5 % seit 18. Januar 2020 zu bezahlen. -3-