1. Der Beklagte sei zu verpflichten (zu verurteilen), dem Kläger CHF 5'934.25 sowie Zinsen von 5% ab dem 18.11.2019 zu leisten. 2. Weitergehende Forderungen aufgrund der Mängel am Dach bzw. an der Liegenschaft werden explizit vorbehalten. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beklagten. 1.3. Mit Klageantwort vom 6. Juli 2020 beantragte der Beklagte die Abweisung der Klage unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Klägers. 1.4. Mit Replik vom 17. August 2020 und Duplik vom 9. September 2020 hielten die Parteien an ihren Anträgen fest.