Gegenstand Forderung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Parteien haben zur Sanierung der Fassade eines Mehrfamilienhauses in S. einen Werkvertrag abgeschlossen. Während der Fassadensanierung hat sich gezeigt, dass das Dach ebenfalls sanierungsbedürftig war. Es erfolgte eine Dachsanierung, welche durch die D. ausgeführt wurde. Unter den Parteien ist strittig, ob der Beklagte dem Kläger Kostenersatz für vorgenommene Ersatzmassnahmen infolge mangelhafter Dachsanierung schuldet. 1.2. Mit Klage vom 1. Mai 2020 stellte der Kläger beim Bezirksgericht Zofingen folgende Rechtsbegehren: