1. August 2021 bis 31. März 2022: Fr. 800.00 1. April 2022 bis zum Eintritt von C. in den Kindergarten (31. Juli): Fr. 325.00 1.3. Bei der Festsetzung der Unterhaltsbeiträge wurde von folgenden monatlichen Nettoeinkommen ausgegangen: bei der Klägerin - tt.mm. 2020 bis 31. Mai 2020: Fr. 0.00 - 1. Juni 2020 bis zum Eintritt von C. in den Kindergarten: Fr. 800.00 - ab Eintritt von C. in den Kindergarten bis zu ihrem Eintritt in die Oberstufe: Fr. 1'800.00