vom 1. November 2030 bis zum Eintritt in die Oberstufe: Fr. 750.00 (neu: Grundbetrag Fr. 600.00); ab Eintritt in die Oberstufe: Fr. 750.00 (neu: Krankenkassenprämien: Fr. 100.00 und Kinderbetreuung Fr. 0.00) 7.2. Dies erscheint nachvollziehbar und wird von keiner der Parteien gerügt. Es kann darauf abgestellt werden. 8. Daraus ergeben sich folgende vom Beklagten zu zahlende Kinderunterhaltsbeiträge.