3.2. Der Beklagte macht geltend, bei Berücksichtigung der Perioden 2019, 2020 und bis Mai 2021 habe er ein Durchschnittseinkommen von Fr. 3'477.00 erzielen können, wobei dieser Durchschnittswert durch einen ausserordentlichen, nicht vorgesehenen Sonder- oder Zusatzeinsatz bei der Firma D. AG im Jahr 2020 nach oben gedrückt worden sei. Aus den Teilzeitstellen im Zeitraum Januar bis Juli 2021 habe ein monatliches durchschnittliches Nettoeinkommen von Fr. 2'020.70 resultiert (Berufung N. 2).