bis zu einem Maximalbetrag von CHF 4'400.00 (CHF 550.00 pro Monat) gemäss direkter Vereinbarung zu bezahlen. 3. Es sei dem Beklagten die unentgeltliche Rechtspflege (URP) zu bewilligen und es sei der unterzeichnende Rechtsvertreter zu seinem unentgeltlichen Rechtsvertreter zu bestimmen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." 2.7. Mit Verfügung vom 29. Juni 2021 bewilligte der Gerichtspräsident von Laufenburg dem Beklagten die unentgeltliche Rechtspflege mit Einsetzung seines Anwalts als unentgeltlichem Rechtsvertreter. 2.8. Am 13. Juli 2021 erfolgte eine weitere Eingabe des Beklagten.