2.3. Zur Abklärung der Vaterschaft liess der Gerichtspräsident von Laufenburg beim Kantonsspital Aarau ein Gutachten erstellen, welches am 12. Februar 2021 vorgelegt wurde. Gestützt darauf hiess der Gerichtspräsident von Laufenburg mit Teilentscheid vom 17. März 2021 die Vaterschaftsklage gut und stellte das Kindsverhältnis von C. zum Beklagten fest. 2.4. Am 11. Mai 2021 fand vor dem Gerichtspräsidium Laufenburg die Hauptverhandlung statt, anlässlich welcher die Parteien befragt und (erfolglos) Vergleichsgespräche geführt wurden. 2.5. Am 21. Mai 2021 sandte der Gerichtspräsident von Laufenburg den Parteien einen weiteren Vergleichsvorschlag zu.