7. Zusammengefasst ist der angefochtene Entscheid mit Ausnahme der erstinstanzlichen Kostenregelung (dazu nachfolgende E. 8.3) zu schützen und die Berufung der Beklagten abzuweisen. Von Amtes wegen ist das Dispositiv dahin zu ergänzen, dass der teilweise Klagerückzug im Umfang von Fr. 3'666.00 (vgl. vorstehende E. 4.3.3.2) aufgenommen wird. 8. 8.1. Es wurde bereits dargelegt, dass im vorliegenden arbeitsgerichtlichen Verfahren die Kostenfreiheit nach Art. 114 lit. c ZPO bzw. § 25 EG ZPO für - 30 -