Diesbezüglich wird in der Berufung eingewendet, der vertraglich vereinbarte Bruttolohn habe gemäss Arbeitsvertrag vom 27. Juli 2017 (Klagebeilage 3) Fr. 3'600.00 betragen. Der Vertragsentwurf vom 7. November 2018 (Klagebeilage 10) habe zwar eine Lohnerhöhung von Fr. 3'600.00 auf Fr. 4'400.00 vorgesehen, doch nur unter der Voraussetzung einer wöchentlichen Arbeitszeit, die der Kläger nachweisbar nicht geleistete habe. Ohne Arbeit kein Lohn (Berufung Rz. 50).