darauf kann grundsätzlich verwiesen werden. Hinsichtlich der Positionen 1 sowie 4-7 bringt die Beklagte zusätzliche Rügen vor, auf die im Folgenden vorab einzugehen ist, ehe das Vorliegen der von der Beklagten geltend gemachten Verrechnungsforderungen von Fr. 16'800.00 für "nicht gewährte Lohnerhöhungen" bzw. Fr. 5'633.00 für "zu viel bezahlten 13. Monatslohn" geprüft wird. - 26 -