Fr. 4'400.00 betrug (vgl. dazu auch nachfolgende E. 6.3.3 und 6.4). Die Pönale ist daher gestützt auf den Monatslohn von Fr. 4'400.00 festzulegen. Die Zusprechung einer Pönale von zwei Monatslöhnen ist gestützt auf die vorliegenden Umstände (Dauer des Arbeitsverhältnisses, Umstände der Kündigung) angemessen. Dies wird von der Beklagten im Grunde auch nicht bestritten. Die Berufung ist in diesem Punkt abzuweisen. 6. 6.1. Wie bereits erwähnt (vgl. vorstehende E. 3 sowie 4.3) verlangte der Kläger neben der Pönale Lohnnachzahlungen im Umfang von Fr. 10'096.85. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen: