Aus Klagebeilage 10 ergibt sich, dass im Vertrag vom 7. November 2018 ein Lohn von Fr. 4'400.00 vereinbart wurde. Dabei ist nicht von Bedeutung, dass der Kläger die von ihm eingereichte Vertragsversion selbst nicht unterzeichnet hat (vgl. angefochtener Entscheid E. 4.1). Die Beklagte zahlte regelmässig einen Bruttolohn von Fr. 4'400.00 aus (vgl. Klagebeilagen 13 und 17; Klageantwortbeilage 2 bzw. Berufungsbeilage 21). Anlässlich der vorinstanzlichen Verhandlung bestätigte C. zudem, dass der Kläger mehrmals eine Lohnerhöhung erhalten habe (Protokoll, act. 35). Damit ist erstellt, dass der vereinbarte Monatslohn zuletzt - 25 -