unverändert Pönale]) Fr. 658.85. Die Differenz resultierte aus einer Erhöhung der Lohnnachforderung 2017 um Fr. 145.75 (von Fr. 60.70 auf Fr. 206.45 wegen zu viel abgezogener BVG-Beiträge) einerseits sowie aus einer zusätzlichen Forderung von Fr. 1'333.35 (Auszahlung Ferienguthaben) anderseits, welchem Total von Fr. 1'479.10 eine Beschränkung anderer in der Klagebewilligung aufgelisteter Forderungen von insgesamt Fr. 820.25 (= Fr. 538.20 [= Fr. 885.30 ./. Fr. 347.10 dazu nachfolgende E. 4.3.3.2] + Fr. 355.75 ./. - 17 -