- die "Machenschaften" von E. bei der Zustellung der Klage Anfang Dezember 2020 (vgl. die Datierung des Ausstandsgesuchs der Präsidentinnen und des Präsidenten des Bezirksgerichts Q. [24. Juli 2020] in einem Verfahren zwischen der Beklagten und der F. und dem hierauf ergangenen Entscheid der Justizleitung der Gerichte des Kantons Aargau [2. September 2020] Berufungsbeilagen 7 und 8);