Die beteiligten Behördenmitglieder hätten ihre Amtsgewalt missbraucht, damit sich der Kläger bereichern könne und die Beklagte einen hohen Schaden erleide. Es müsse daher geprüft werden, ob sie sich strafbar gemacht hätten. Die am vorinstanzlichen Entscheid beteiligten Richterinnen und Richter hätten zudem ein persönliches Interesse in der Sache, denn sie hätten den Ver- - 11 - treter der Beklagten als "aggressiv" und "Lügner" bezeichnet. Daneben verweist die Beklagte zur Untermauerung ihres Standpunktes auf weitere, sie betreffende Urteile des Bezirksgerichts Q., die angeblich rechtswidrig oder nichtig sein sollen (Berufung Rz. 2 ff.).