Die Beklagte wirft dem Bezirksrichter E. sodann "betrügerische Machenschaften" vor. Sie nimmt Bezug auf diverse Gerichtsverfahren zwischen ihr und E., insbesondere ein Mietausweisungsverfahren und macht in diesem Zusammenhang geltend, die Regionalpolizei Q. habe in Abwesenheit der Beklagten sämtliches Eigentum der Beklagten geräumt bzw. gestohlen und dieses dem Bezirksrichter E. übergeben. Beim vorinstanzlichen Entscheid handle es sich offensichtlich um einen weiteren Racheakt im Auftrag von Bezirksrichter E. gegen die Beklagte. Die beteiligten Behördenmitglieder hätten ihre Amtsgewalt missbraucht, damit sich der Kläger bereichern könne und die Beklagte einen hohen Schaden erleide.