2.3. Das Obergericht kann ohne Verhandlung aufgrund der Akten entscheiden (Art. 316 Abs. 1 ZPO). 3. 3.1. Der Kläger war ab dem 1. August 2017 bei der Beklagten als "Frontmitarbeiter Backen" angestellt (Arbeitsvertrag vom 28. Juli 2017, Klagebeilage 3). Gegen Ende des Jahres 2019 wurde das Arbeitsverhältnis aufgelöst, wobei sich die Parteien uneinig darüber sind, per wann und durch welche Partei das Vertragsverhältnis aufgelöst wurde.