seiner Berufung (zweifelsohne) zu erkennen gibt, dass er an der vollständigen Abweisung der Klage festhält. -6- 1.2.2. Im vorliegenden Fall gehen die formellen Rechtsmittelanträge der Beklagten auf Feststellung der Nichtigkeit bzw. Aufhebung des vorinstanzlichen Entscheids (Berufungsanträge 1 und 2), eventualiter auf Rückweisung der Angelegenheit an die Vorinstanz (Berufungsantrag 3).