1.5. Gleichentags fällte das Bezirksgericht (Arbeitsgericht) Q. folgenden Entscheid: " 1. 1.1. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger netto CHF 10'096.85 zu bezahlen nebst Zinsen zu 5 % auf CHF 206.45 seit dem 1. Januar 2018, auf CHF 885.30 seit dem 1. Januar 2019 sowie auf CHF 9'005.10 seit dem 1. Dezember 2019. 1.2. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger CHF 2'988.00 zu bezahlen. 1.3. Die Beklagte wird in teilweiser Gutheissung verpflichtet, dem Kläger CHF 8'800.00 zu bezahlen. 1.4. Im Übrigen wird die Leistungsklage abgewiesen.