1.4. An der Verhandlung vom 17. März 2021 vor dem Bezirksgericht (Arbeitsgericht) Q. liessen die Parteien Replik und Duplik erstatten. Dabei erhöhte der Kläger sein Klagebegehren 3b auf Fr. 885.30 (statt bisher Fr. 347.10) und machte neu eine zusätzliche Forderung von Fr. 2'988.05 geltend. Um die Gesamtforderung auf Fr. 30'000.00 zu beschränken bzw. unter diesem Betrag zu halten, reduzierte er sein Klagebegehren 2 kompensatorisch auf maximal Fr. 15'400.00 (3.5 Monatslöhne à Fr. 4'400.00). Alsdann wurde eine Parteibefragung durchgeführt, wobei für die Beklagte C. (Vizepräsident des Verwaltungsrats) befragt wurde.