In der Berufungsantwort (S. 3 f.) wird der Divisionsfehler denn auch nicht in Abrede gestellt. Allerdings hat die Vorinstanz nach klägerischer Auffassung damit im Ergebnis nur den "einmaligen" Corona-Bonus von Fr. 3'000.00 und den überobligatorischen Feuerwehrsold von Fr. 2'123.65 herausgerechnet. Dies ist nicht zu hören. Erstens vermöchten ein "einmaliger Corona-Bonus" von Fr. 3'000.00 und der Feuerwehrsold von Fr. 2'123.65 nur eine Differenz von Fr. 427.00 (= [Fr. 3'000.00 + Fr. 2'123.65] : 12) statt Fr. 700.00 (Fr. 9'307.10 gegenüber Fr. 8'600.00 [Vorinstanz] bzw. Fr. 8'611.65 [Berufungsantwort S. 3]) zu erklären. Zweitens - 21 -