8.2. 8.2.1. In der Berufung (S. 4) moniert der Beklagte zu Recht, dass die Vorinstanz bei der Ermittlung des klägerischen monatlichen Nettoeinkommens den Jahresnettolohn von Fr. 111'685.00 gemäss Lohnausweis 2020 (Beilage 4 zur beklagtischen Eingabe vom 24. Februar 2021) fälschlicherweise durch 13 statt 12 (Monate) geteilt habe, sodass richtigerweise ein monatliches Nettoeinkommen von Fr. 9'307.10 resultiere.