Ebenso wenig überzeugt das in der beklagtischen Stellungnahme vom 25. November 2021 (S. 6) vorgetragene Argument, dass die Kindsmutter auch deshalb keine 100 %-Stelle suchen könne, weil sie auf den Übertritt des Beklagten in die Tagesschule und letztlich in die Regelklasse vorbereitet sein müsse (vgl. dazu nachfolgende E. 8.1.2.3), zumal nicht weiter ausgeführt wird, welche konkreten "Vorbereitungshandlungen" einer Vollzeiterwerbstätigkeit entgegenstehen. Nach dem Gesagten ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Kindsmutter, solange der Beklagte nach wie vor die Wochenschule besucht (für den Fall, dass der Beklagte