6.2.2. In seiner Berufungsantwort bestreitet der Kläger den der Vorinstanz bei der Ermittlung seines Einkommens unterlaufenen Divisionsfehler nicht; im Ergebnis habe die Vorinstanz damit aber nur den im Lohnausweis enthaltenen einmaligen Corona-Bonus von Fr. 3'000.00 sowie den überobligatorischen Feuerwehrsold von Fr. 2'163.65 herausgerechnet (Berufungsantwort S. 3 f.). Demgegenüber erachtet der Kläger der Kindsmutter wegen derer mit den schulheimbedingten Abwesenheiten des Beklagten einhergehenden Entlastung ein Vollzeitpensum als zumutbar, womit sie ein (Netto-) Einkommen von Fr. 7'191.00 erzielen könne (Berufungsantwort S. 4 f.).