- Kläger: Fr. 8'600.00 (aus einer Vollzeittätigkeit; angefochtener Entscheid E. 4.6.3), - Kindsmutter: Fr. 4'890.00 (aus einer Erwerbstätigkeit in einem 70 %- Pensum; angefochtener Entscheid E. 4.6.4) sowie - Beklagter: Fr. 350.00 (Kinder- und Familienzulage von Fr. 220.00 bzw. Fr. 130.00, angefochtener Entscheid E. 4.7 in fine). -9- Ihre (um Krankenzusatzversicherungsprämien sowie die Steuern) erweiterten familienrechtlichen Existenzminima veranschlagte die Vorinstanz auf