7. 7.1. Die Gerichtskosten bestehen aus: -5- a) der Entscheidgebühr (inkl. Begründungskosten) Fr. 2'000.00 b) den Kosten der Beweisführung von Fr. 0.00 c) den Kosten für die Übersetzung von Fr. 0.00 Total Fr. 2'000.00 7.2. Dem Beklagten 2 werden keine Gerichtskosten auferlegt. 7.3. Die Gerichtskosten werden dem Kläger und der Beklagten 1 je zur Hälfte mit Fr. 1'000.00 auferlegt.