2.2.2. Im daraufhin eröffneten Verfahren KEMN.2020.257 wurde für den Beklagten eine Beistandschaft nach Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB errichtet (Verfügung vom 1. Dezember 2020). 2.2.3. Mit Verfügung vom 3. Februar 2021 wurde – unter anderem – das Verfahren KEMN.2020.257 dem vom Kläger am 5. November 2020 eingeleiteten vereinfachten Verfahren zugeschlagen. 2.3. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 6. April 2021 vor dem Gerichtspräsidium Laufenburg erstatteten die Parteien Klageantwort mit Widerklage, Replik/Widerklageantwort, Duplik/Widerklagereplik sowie Widerklageduplik. Die Anträge bzw. Begehren der Klageantwort und Widerklage lauteten wie folgt: