Vor allem hat in der zweiten Verhandlung vor Vorinstanz F. Y., die Ehefrau von H. Y., darauf hingewiesen, dass diesem und D. X., weil es [im] in Kosovo [durchgeführten Prozess] keine Beweise gegeben habe, von Rechtsanwalt I. empfohlen worden sei, keine Aussage zu machen. Dies ergänzte der klägerische Rechtsvertreter dahingehend, dass die beiden hätten schweigen sollen und der Umstand, dass D. X. von einer Kronzeugenregel Gebrauch gemacht habe, die "Probleme" verursacht habe (act. 243).