234). Und die Antwort auf die Frage, ob man mit ihm nicht abgemacht habe, dass das Geld nicht zurückbezahlt werden müsse, lautete seine Antwort zwar: "Nein, mit mir hat man nichts abgemacht". Dies ergänzte er aber umgehend mit "die Familien machten das untereinander ab, ich war ja nur dazwischen [Hervorhebung durch Kursivschrift hinzugefügt]" (act. 235). Dass E., auch wenn er offenbar die Darlehensverträge mit den Mitgliedern der Familie X. aufsetzte, keine vertragliche Verpflichtung des Beklagten zur Rückzahlung wollte, ergibt sich letztlich – worauf der Beklagte in der Berufung (S. 6 Rz.