Auszugehen ist von folgender Aussage von E. in der Zeugenbefragung durch die Vorinstanz: " [Gerichtspräsidentin] Ging X. [Beklagte] davon aus, dass er zurückzahlen müsse? [Zeuge E.] Dass ist die Zwickmühle. Im Vertrag stand ja. [Gerichtspräsidentin] Haben Sie mündlich etwas Anderes abgemacht? [Zeuge E.] X. B. sagte: 'Schick mir das Geld, aber ich will mit Dir kein Problem haben'. Ich sagte, es gäbe keine. Ich sagte,