"Dann hätte ich es nicht gemacht" (act. 243). Nach dem Gesagten besteht kein Zweifel daran, dass der Entscheid, der Familie X. Fr. 150'000.00 zugehen zu lassen, von H. Y. (allein) getroffen wurde. Dies wird auch durch die Zeugenaussage E., der als damaliger (Oktober 2017) einziger Verwaltungsrat der Klägerin dem Beklagten und anderen Mitgliedern der Familie X. insgesamt Fr. 150'000.00 auszahlte, bestätigt. E. bejahte die Frage, ob er von H. Y. angewiesen worden sei, dem Beklagten das Geld zu geben (act. 230), und ebenso die Frage, ob er vor jeder Auszahlung mit H. Y. Kontakt gehabt habe;