47) die Rede davon, dass nach der Verhaftung von H. Y. und D. X. "Frau Y." (offensichtlich gemeint F. Y., die Ehefrau von H. Y.) mit dem Überbrückungskredit an die Familie X. einverstanden gewesen sei. Allerdings hat diese in der Parteibefragung ausgesagt, dass, nachdem der Beklagte und sein Sohn um finanzielle Unterstützung angefragt hätten, H. Y. ("mein Mann") ja gesagt habe und sie ("wir", offensichtlich gemeint Ehepaar Y.) gezahlt hätten; die Nachfrage, "[w]enn Ihr Mann Nein gesagt hätte", beantwortete sie: "Dann hätte ich es nicht gemacht" (act. 243).