Nachdem der Beklagte den im Vertrag vorgesehenen Rückzahlungstermin (1. Juni 2018) nicht wahrgenommen hatte, wurde er von der Klägerin, die seit 2. August 2018 F. Y. gehörte (act. 239 und Handelsregisterauszug der Klägerin [Replikbeilage 2]), für die Darlehenssumme betrieben (Betreibung Nr. […] des Regionalen Betreibungsamts Q. vom 22. August 2018; Klagebeilage 4). Der Beklagte erhob am 30. August 2018 Rechtsvorschlag. Das von der Klägerin gestellte Begehren um Erteilung der Rechtsöffnung wurde vom Gerichtspräsidium mit Entscheid vom 16. Januar 2019 abgewiesen (Klageantwortbeilage 8). Daraufhin erhob die Klägerin am 27. Juni 2019 die vorliegend zu beurteilende Klage.