" 1. In Gutheissung der Klage wird der Beklagte verpflichtet, der Klägerin Fr. 20'000.00 zuzüglich Zins zu 3 % seit dem 19. Oktober 2017 zu bezahlen. 2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. […] des Regionalen Betreibungsamtes Q. (Zahlungsbefehl vom 22. August 2018) wird im Umfang gemäss Ziff. 1 beseitigt. 3. 3.1. Die Gerichtskosten, bestehend aus der Pauschale für das Schlichtungsverfahren von Fr. 300.00, der Entscheidgebühr für den begründeten Entscheid von Fr. 2'490.00 und den Auslagen von Fr. 517.00, insgesamt Fr. 3'307.00, werden dem Beklagten auferlegt.