1.5. 1.5.1. Am 18. August 2020 fand die Hauptverhandlung vor dem Gerichtspräsidium Aarau statt, anlässlich welcher die Zeugen C. X. und D. X. befragt wurden. Der ebenfalls als Zeuge vorgeladene E. blieb der Verhandlung unentschuldigt fern. 1.5.2. Am 3. Dezember 2020 wurde die Hauptverhandlung fortgesetzt. Es wurden E. als Zeuge sowie die Parteien (für die Klägerin F. Y.) befragt. Abschliessend erhielten die Parteianwälte Gelegenheit zu zweimaligen Schlussvorträgen, in denen sie an ihren Begehren festhielten. 1.6. Am 26. Januar 2021 erging folgender Entscheid des Gerichtspräsidiums Aarau: -3-