2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. […] des Regionalen Betreibungsamts Q. sei im Klagebetrag zu beseitigen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Beklagten." 1.2. Mit (irrtümlich als Replik bezeichneter) Klageantwort vom 24. September 2019 beantragte der Beklagte die kostenfällige Abweisung der Klage. 1.3. Mit Replik vom 2. Dezember 2019 hielt die Klägerin an ihren Klagebegehren und mit Duplik vom 12. Februar 2020 der Beklagte am Antrag auf Klageabweisung fest. 1.4. Es folgten unaufgefordert weitere Eingaben vom 1. März 2020 (Klägerin), 28. April 2020 (Beklagter) und 15. Mai 2020 (Klägerin).