Vielmehr scheint sich die bemängelte Stelle entlang eines Lineals zu befinden. Aufgrund der sehr schlechten Bildqualität ist indessen nicht erkennbar, ob sich an dieser Stelle tatsächlich ein Kratzer bzw. eine sichtbare Reparaturstelle befindet und falls ja, wie stark dieser bzw. diese ausgeprägt ist. Bei dieser Ausgangslage kann – mangels anderer Beweismittel – nicht geprüft werden, ob der behauptete Kratzer tatsächlich wahrnehmbar ist und das Gesamtbild beeinträchtigt, womit der Werkmangel begründet wurde.