Der Mangel sei klar ersichtlich und bei einer Arbeitsplatte des täglichen Gebrauchs nicht zu übersehen. Soweit ein Ersatz nicht zumutbar sei, sei zumindest eine Preisminderung angebracht, was eine Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts über die beantragte Summe ausschliesse (Beschwerde S. 7 f.). - 12 -