5. [Wandplatten beim Dampfabzug] 5.1. Betreffend die Aderung der Keramikplatten beim Dampfabzug erwog die Vorinstanz, dass sich der Beklagte selbst widerspreche. In seiner Mängelrüge vom 25. Juli 2018 bringe er vor, es seien entgegen der Abmachung zwei kleine anstatt eine grosse Keramikplatte verlegt worden. In der Klageantwort bringe er dies hingegen nicht mehr vor, sondern behaupte, bei - 10 -