3. In teilweiser Gutheissung der Klage wurde das Grundbuchamt Wohlen durch die Vorinstanz angewiesen, zugunsten der Klägerin ein Bauhandwerkerpfandrecht mit einer Pfandsumme von Fr. 5'500.00 nebst Zins zu 5 % seit 1. August 2018 definitiv einzutragen. Die Vorinstanz erwog insbesondere, dass die Parteien für die Lieferung und Montage einer massgefertigten Küchenabdeckung auf dem im Alleineigentum des Beklagten stehenden Grundstück (X) einen Pauschalpreis von Fr. 9'500.00 (ohne Berücksichtigung eines Skontos) vereinbart hätten (angefochtener Entscheid E. 4 und 5.2).