1. 1.1. Der angefochtene Entscheid ist ein im vereinfachten Verfahren ergangener erstinstanzlicher Endentscheid in einer vermögensrechtlichen Angelegenheit. Da der Streitwert der zuletzt aufrechterhaltenen Rechtsbegehren unter Fr. 10'000.00 liegt, ist die Beschwerde das zulässige Rechtsmittel (Art. 319 lit. a ZPO i.V.m. Art. 308 Abs. 2 ZPO).