2.5. Das Bezirksgericht Lenzburg, Präsidium des Zivilgerichts, fällte am 11. Juni 2020 folgenden Entscheid: -3- 1. In teilweiser Gutheissung der Klage wird das Grundbuchamt Wohlen angewiesen, auf dem Grundstück X, zugunsten der Klägerin ein Bauhandwerkerpfandrecht mit einer Pfandsumme von CHF 5'500.00 nebst Zins zu 5 % seit 1. August 2018 definitiv einzutragen. 2. Die definitive Eintragung gemäss Ziff. 1 hiervor ersetzt die mit Entscheid vom 28. Februar 2019 (SZ.2018.79) gewährte provisorische Vormerkung des Bauhandwerkerpfandrechts.