1. Das Grundbuchamt Wohlen sei im Sinne von Art. 958 ZGB anzuweisen, auf der Liegenschaft X, im Eigentum von B., […], die definitive Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts für den Betrag von CHF 9'615.65 nebst Zins zu fünf Prozent seit dem 31. Juli 2018 zugunsten der Klägerin einzutragen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beklagten.