Die Klägerin ihrerseits existiert gemäss eigenen Angaben «seit Jahrzehnten» als A. und ist im ganzen östlichen Teil des Kantons Aargau tätig. Die Unternehmungen der beiden Parteien stehen damit insbesondere im Grossraum Aargau/Zürich seit über acht Jahren (zumindest in Bezug auf […]) im Wettbewerb, so dass es unklar ist, weshalb die Klägerin lediglich von einer verschwindend geringen Anzahl Verwechslungen (sechs Verwechslungen pro Jahr während zwei bis drei Jahren, d.h. maximal 18 Verwechslungen) mit entsprechend minimalen Auswirkungen auf ihre Marktposition ausgeht und eine Vermögenseinbusse von lediglich rund Fr. 500.00 pro Jahr angibt.