FREY plädiert auch beim Lauterkeitsrecht auf das Abstellen von Regelstreitwerten (FREY, a.a.O., Rz. 279; gegenteilig Berufung, S. 10): - Einfachere und mittlere Fälle sind mit einem Streitwert von Fr. 50'000.00 bis Fr. 100'000.00 zu gewichten; - Erscheint der Wettbewerbsverstoss nur geringfügig oder stehen Interessen von kleineren, bloss regional tätigen Unternehmen im Streit, ist der Streitwert auf rund Fr. 30'000.00 festzusetzen und kann in Ausnahmefällen bei nur geringen Auswirkungen auf den lokalen Markt auch darunter liegen; -