5.3. Der Kläger macht geltend, dass er über ein monatliches Einkommen von Fr. 1'510.00 aus seiner AHV-Rente verfüge, welchem monatliche Ausgaben von Fr. 2'625.95 gegenüberstünden. Daraus resultiere ihm ein monatliches Minus in Höhe von Fr. 1'115.95. Seit Januar 2020 erziele er zudem keine Mietzinserträgnisse mehr, da er die Räumlichkeiten nicht vermieten könne. Der Kläger reicht dazu insbesondere seine Steuererklärung aus dem Jahr 2019 zu den Akten (Beilage 3 zur Stellungnahme vom 30. Juli 2021). Aus der Steuererklärung geht hervor, dass der Kläger über ein Reinvermögen von Fr. 448'072.00 verfügt.